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Vermietung und Vermittlung

Der Verwaltungsauftrag umfasst auch die Neuvermietung der Verwaltungseinheiten durch den Mietverwalter. Diese Dienstleistung umfasst die

Mietervermittlung (Vermarktung der Wohnung, Durchführung von Besichtigungsterminen).

Ausfertigung des Mietvertrags.

Der Mietverwalter stimmt vor Abschluss eines neuen Mietvertrags dessen wesentlichen Inhalt (Miethöhe, Renovierungsregelungen etc.) sowie die Auswahl des neuen Mieters mit dem Vermieter ab.

Einholung von Bonitätsauskünften über die Mietbewerber.

Organisation von Wohnungsabnahme & Übernahme, inkl. Fotodokumentation für die Akte.

Im Bedarfsfall stehen wir hinsichtlich eines beabsichtigen Verkaufs zur Verfügung. Eine Maklertätigkeit ist im Individualfall zu definieren.

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