
Mietverwaltung
Leistungskatalog
Betreuung der Mietverträge
Prüfung Zahlungsmanagement der Mieten inkl. Betriebskosten, Kautionen und sonstigen Einnahmen.
Treuhänderische Verwaltung von Kautionen und anderer Mietsicherheiten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.
Vornahme notwendiger Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlungen gegenüber den Mietern.
Überwachung der Einhaltung der Hausordnung und Ausspra- che von Abmahnungen.
Abgabe von Willenserklärungen gegenüber den Mietern, insbe- sondere Aussprache ordentlicher und außerordentlicher Kün- digungen von Mietverhältnissen. Bei Mietverhältnissen bedarf jede Abgabe einer vertragsändernden oder vertragsauflösenden Willens- erklärung einer ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
Durchführung des außergerichtlichen Mahnwesens.
Fristgerechte Erstellung der Betriebskostenabrechnungen für Abrechnungszeiträume.
Umsetzung von Mieterhöhungen, die sich unmittelbar aus dem Mietvertrag ergeben (Staffel- oder Indexvereinbarungen).
Entgegennahme von Willenserklärungen der Mieter.
Rücknahme der Mietsache bei Beendigung eines Mietverhält- nisses inkl. der Erstellung eines Übergabeprotokolls.
Objektbewirtschaftung
Betreuung bestehender Aufträge und Verträge für die Ob- jektbewirtschaftung (Gebäudereinigung, Hausmeistertätig- keit, Wartung technischer Einrichtungen, Energielieferung, Entsorgung, Heizkostenabrechnung, Trinkwasserbeprobung etc.) inkl. sachlicher und rechnerischer Rechnungsprüfung.
Kündigung bestehender bzw. Abschluss neuer für die ord- nungsgemäße Verwaltung erforderlicher Verträge nach Zu- stimmung durch den Vermieter.
Instandhaltung
Überwachung des technischen Zustands des Verwaltungs- objekts durch regelmäßige Begehungen.
Vergabe von Aufträgen für die laufende Instandhaltung.
Die Beratung und Mitwirkung des Mietverwalters bei der Planung und Umsetzung größerer Instandsetzungsmaßnahmen und Modernisierungen. Nach Vereinbarung.
Einholung von Kostenvoranschlägen und Angeboten.
Darüberhinausgehende Aufträge darf der Mietverwalter ohne Zustimmung des Vermieters nur in Auftrag geben, wenn dies zur Abwendung eines erheblichen Schadens erforderlich ist (Notgeschäftsführung).
Gebäudeversicherungen
Aufrechterhaltung bestehender Versicherungsverträge (ins- besondere der verbundenen Gebäude- und Grundbesitzer- haftpflichtversicherungen).
Kündigung bestehender bzw. Abschluss neuer Versicherungsverträge nach Zustimmung durch den Vermieter.
Abwicklung von Versicherungsschäden gegenüber dem Ver- sicherer. Zahlungen des Versicherers für Regieleistungen stehen dem Mietverwalter zu.
Objektbuchhaltung
Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben.
Im Bedarfsfall erbringt der Mietverwalter für den Vermieter Zusatzleistungen, z.B.
- Erstellung von Betriebskostenabrechnungen für Abrechnungszeiträume vor Übernahme der Verwaltung.
- Durchführung von Mieterhöhungsverlangen.
- Unterstützung des Vermieters bei Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit dem Verwaltungsobjekt.
Ablage der Belege in digitalisierter Form entsprechend den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff gemäß Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen).
Was unsere Kunden sagen
